Photovoltaik Anlagen, Wärmepumpen und Wallboxen 

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Warum Sie sich für uns entscheiden sollten?

Hier sind unsere Vorteile:

Wir sind vor Ort

Wir haben eigene Monteure und müssen nicht auf fremde Montageteams von weit her zurückgreifen.

Netzanschluß durch unseren Elektriker

Wir können exklusiv auf einen erfahrenen und kompetenten Elektriker zurückgreifen um den Anschluß Ihrer  PV-Anlage zeitnah nach der Montage zu realisieren

Planung und Realisierung

Bei uns bekommen Sie alles unter einen Hut. Von der Planung bis zum Netzanschluß begleiten wir die Realisierung Ihrer neuen Solaranlage mit unserer Kompetenz und Erfahrung.

Gerüst?-Machen wir!

Wir haben eigene Gerüste nach Din Norm 4420 und DGUV gerecht.

Häufig gestellte Fragen 

Wie viele Jahre liefert eine PV Anlage Strom?

Die Lebensdauer einer Photovolaikanlage beträgt normalerweise mindestens 20 bis 25 Jahre bei einer Ertragsgarantie von 90 Prozent nach zehn Jahren und 80 Prozent bis zum 25. Jahr

Was bedeutet die Leistungsangabe kWp?

kWp ist eine gängige Bezeichnung für die elektronische Leistung von Solaranlagen. kW steht für die elektrische Leistung in Kilowatt, das p für peak (Spitze). kWp gibt die Höchstleistung von Solaranlagen an, diese kann jedoch nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden und ist die Gleichstromleistung der reinen Module.

Produziert eine PV Anlage auch im Winter oder bei schlechtem Wetter Strom?

Die Photovoltaikanlage erzeugt auch bei indirektem Licht elektrische Energie. Der Ertrag ist jedoch etwas geringer als bei direkter Sonneneinstrahlung. Lediglich wenn die Solarmodule mit Schnee bedeckt sind oder bei völliger Dunkelheit kann kein Strom produziert werden.

Wie hoch ist die Gefahr eines Blitzschadens?

Photovoltaikanlagen werden in das bestehende Blitzschutzsystem eingebunden. Der Versicherungschutz dieser neuen Anlage sollte am besten mit Ihrem Versicherungsgeber abgeklärt werden.

Ist der Betrieb einer PV Anlage als Gewerbe anzumelden?

Im Allgemeinen gilt der Betrieb einer eigenen PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit (Vorsicht: nicht dasselbe wie Gewerbe) und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Bei Anlagen mit bis zu 30 kWp gilt seit 2023 allerdings eine Umsatzsteuer von 0%. Die Inbetriebnahme selbst gilt dennoch als Aufnahme einer solchen unternehmerische Tätigkeit und sollte dem zuständigen Finanzamt daher innerhalb des ersten Monats gemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bestenfalls an Ihre*n Steuerberater*in.

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